Satzung
Statut des Ortsvereines Achim der SPD
(Beschlossen anläßlich der Mitgliederversammlung am 23. Februar 2006)
§ 1
Der Ortsverein Achim ist ein Ortsverein im Sinne des Organisationsstatutes
der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Er umfaßt das Gebiet der Stadt Achim gemäß der Gebietsreform vom 01.07.1972.
§ 2
Mitglied des Ortsvereines Achim ist jedes Mitglied der SPD das im Gebiet
des Ortsvereines wohnt. Ausnahmen sind gemäß § 3 des Statuts des Bezirkes Nord-Niedersachsen möglich.
§ 3
Organe des Ortsvereines sind:
a) die Mitgliederversammlung (MV)
b) der Vorstand (OVV)
c) die Kontrollkommission (KK)
§ 4
1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlußfassende Organ des Ortsvereines. Sie setzt sich aus den Mitgliedem des Ortsvereines zusammen. Der Mitgliederversammlung obliegt die politlsche Willensbildung.
2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens 5mal im Jahr zusammen. Auf Antrag von mindestens 10% der Mitglieder -zugrundegelegt wird die Mitgliederzahl gemäß der Abrechnung des letzten Quartals des Vorjahres
des Ortsvereines, der Mehrheit des erweiterten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung eines Distriktes ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung müssen den Mitgliedem 7 Tage vor der Versammlung zugesandt werden.
Bei Dringlichkeit kann diese Frist verkürzt werden.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
3) Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitgliedern. Ausnahmen regelt dieses Statut. Wenn weniger als 10% der Mitglieder -Mitgliederzahl s. Abs. 2- anwesend
sind, können nur zu den auf der Einladung vermerkten Tagesordnungspunkten Beschlüsse gefaßt werden.
4) Die Mitgliederversammlung wahlt alle zwei Jahre
a) den geschäftsführenden Ortsvereinsvorstand in getrennten, geheimen Wahlgängen
b) die Beisitzer in einem Wahlgang
c) die Delegierten zur Kreisdelegiertenkonferenz in einem Wahlgang
d) die Mitglieder der Kontrollkommission in einem Wahlgang
5) Die Mitgliederversammlung wählt in geheimer Wahl die Kandidaten für die Gemeindevertretungen und legt die Reihenfolge fest.
6) Die Mandats- und Funktionsträger sind der Mitgliederversammlung gegenüber zur Information über ihre Arbeit verpflichtet.
7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für den Vorstand bindend.
§ 5
1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Ortsvereines.
2) Der Ortsvereinsvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) Dem geschäftsführenden Vorstand:
1. dem Vorsitzenden,
2. 2 Stellvertretern,
3. a) Verantwortliche/r für das Resort Finanzen und Organisation
b) Verantwortliche/r für das Resort Internet und Schriftführung
c) Verantwortliche/r für das Resort Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
b) neun Beisitzern
3) Die Vorsitzenden der Dlstrlkte, je 1 Vertreter der im Ortsverein Achim
bestehenden Arbeitsgemeinschaften und ein Vertreter der Fraktion
nehmen mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil, soweit
diese Gruppen nicht durch Wahl im Ortsvereinsvorstand vertreten sind.
4) Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
5) Die Sitzungen des Gesamtvorstandes sind fur alle Mitglieder des
Ortsvereines öffentlich.
§ 6
1) Die Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern. Diese dürfen keine
Funktionsträger des Ortsvereines sein. Einmalige Wiederwahl der
Mitglieder der Kontrollkommission ist möglich. Eine Abwahl während der
Amtszeit ist ausgeschlossen, es sei denn, daß elne zuständige
Parteiinstanz dem Kontrollkommissionsmitglied des Recht zur Führung
von Parteiämtern aberkennt.
2) Bei Beschwerden kann die Kontrollkommission angerufen werden. Die
Mitglieder der Kontrollkommission prüfen gemeinsam den Sachverhalt
und berichten der Mitgliederversammlung. Sie haben das Recht der
Einsichtnahme in alle Unterlagen des Ortsvereines.
3) Die Mitglieder der Kontrollkommission haben außerdem einmal im
Kalendervierteljahr eine ordentliche Kassenprüfung durchzuführen.
§ 7
Zur besseren Gestaltung der organisatorischen Tatigkeiten und zur Koordinierung der Arbeiten im Bereich des Ortsvereines werden Distrikte gebildet. Die Abgrenzung der Distrikte legt der Vorstand mit Zustimmung
der Mitgliederversammlung fest.
Aufgaben der Distrikte: Information, Organisation, Kontaktpflege.
§ 8
1) Das Statut des Ortsvereines Achim kann von der
Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Ortsvereines Achim geändert werden.
2) Der Änderungsantrag muß vor der Mitgliederversammlung, in der über
ihn entschieden werden soll, zusammen mit der Einladung allen
Mitgliedern übersandt werden.
§ 9
Das Statut tritt am 23. Februar 2006 in Kraft.