Gleichstellungsbeauftragte weiterhin hauptamtlich besetzen

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte, Bärbel Richter, der Stadt Achim wird zur Jahresmitte in die Altersteilzeit wechseln. Aus diesem Grund hat der Bürgermeister vorgeschlagen, die Stelle auszuschreiben und diese erneut hauptamtlich zu besetzen. Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Achim unterstützt diesen Vorschlag. Damit lehnt sie auch das Ansinnen der CDU Fraktion ab, diese Stelle künftig ehrenamtlich zu führen.

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten erfordern nach Ansicht der Genossen ein hohes Maß an Einbindung in das Verwaltungsgeschehen. Das niedersächsische Gleichstellungsgesetz sieht eine Vielzahl von Aufgaben vor, die nicht ehrenamtlich zu leisten sind. Dies mag auch der Grund sein, weshalb diese Stelle in den übrigen kreisangehörigen Gemeinden mit der Ausnahme Dörverdens überall hauptamtlich besetzt ist.

Die scheidende Amtsinhaberin Bärbel Richter hat mit ihrem Engagement gezeigt, wie wichtig die Beratung von Bürgerinnen, die Kontaktpflege und die frühzeitige Einbindung in Entscheidungsprozesse nach wie vor sind. Das dieses erfolgreich vorgelebt und umgesetzt wurde, war anhand der zahlreichen Maßnahmen und Projekte in der Öffentlichkeit zu sehen.

Das von ihr initiierte „Bündnis für Familien“ hat sich für die gesamte politische Diskussion in Achim parteiübergreifend zu einem Leitbild entwickelt. Nur durch eine hauptamtliche Besetzung dieser Stelle, glauben die Sozialdemokraten, können die begonnenen Projekte unter diesem Label fortgesetzt werden.

Die Voraussetzungen für diese Aufgabe sind demzufolge auch eine durch Ausbildung und Erfahrung nachgewiesene Kompetenz und Umsetzungsvermögen. Einer Stadt mit 30.000 Einwohnern steht es daher an, diese Aufgabe wertzuschätzen und entsprechend zu besetzen. Auch wenn das derzeitige niedersächsische Gleichstellungsgesetz eine ehrenamtliche Besetzung zulässt, ist doch durch die derzeitige Landesregierung eine Gesetzesinitiative zu erwarten, die für Städte der Größenordnung Achim eine hauptamtliche Besetzung vorsieht.