Grundlage ist die koranische Aussage, wonach es gerade dieser Monat gewesen ist, in dem der
„Koran (erstmals) als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist, und (die einzelnen Koranverse) als klare Beweise der Rechtleitung und der Rettung. Wer nun von euch während des Monats anwesend (d. h. nicht unterwegs) ist, soll in ihm fasten.“
– Koran: Sure 2, Vers 185
Das einmonatige Fasten dauert jeweils vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang eines Tages.
Nach den islamischen Vorschriften wird Fasten als Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen und Geschlechtsverkehr.
Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ('aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist.
Neben diesen praktischen Aspekten der Fastenpflicht gibt es mehrere ethisch-moralische Komponenten, die der Muslim im Ramadan zu beachten hat. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art.