Gruppe SPD/Mindermann ist für Ortsteilkonferenzen

Ortsvorsteher sollen Ansprechpartner und Moderatoren sein

Die Gruppe SPD/Mindermann im Rat der Stadt Achim spricht sich dafür aus, ab der kommenden Ratsperiode für die Stadt Achim und deren Ortsteile Ortsvorsteher zu benennen und unter deren Moderation regelmäßige Ortsteilkonferenzen gemeinsam mit der Verwaltung vor Ort durchzuführen. Diese Kombination soll die bislang tätigen Ortsausschüsse ersetzen.

Zurzeit gibt es von Bollen bis zum Badenermoor 9 Ortsausschüsse. Diese sind  mit jeweils 9 Ratsvertretern sowie einigen beratenden Mitgliedern besetzt, wie die übrigen Fachausschüsse des Rates. Sie wurden mit der Gebietsreform im Jahr 1972 bei dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden zur neuen Stadt Achim eingerichtet. Ziel war es, dass die bis dahin selbstständigen Gemeinden die  Interessen ihrer Bürger  in der künftigen neuen Stadt Achim angemessen vertreten sollten.

Die Gründungsmütter und Väter des neuen Gebildes hatten damit eine einmalige Konstruktion geschaffen: Die Ortsausschüsse sollten wie ein Fachausschuss arbeiten. Hinzu kam, dass man für die Ortschaften Bollen und Embsen jeweils einen Ortsvorsteher bestellen sollte damit auch diese kleinen Gemeindeteile einen Vertreter in der großen neuen Stadt haben, wenn einmal kein Vertreter aus diesem Teil der Stadt in den Rat gewählt würde.

Mit diesen Ortsausschüssen hat der Rat in nunmehr 10 Wahlperioden seit 47 Jahren gearbeitet, aber es werden „Verschleißerscheinungen“ deutlich. Eigentlich sollten diese Ausschüsse zumindest einmal im Jahr tagen. Tatsächlich ist das aber nur bei einigen der Fall, ein großer Teil hat in der laufenden Ratsperiode nur einmal oder gar nicht getagt.

Ein Grund dafür mag die mangelnde Beschlusskompetenz der Ortsausschüsse sein. Anders als Ortsräte haben sie kein Budget und keine Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf die Arbeit der übrigen Ratsgremien. Die Geschäftsordnung des Rats möchte konkurrierende Beschlussfassungen vermeiden und ordnet auch örtliche abgegrenzte Belange den entsprechenden Fachgremien im Planungs-, Sozial oder Baubereich zu. Vielfach sorgt die große Besetzung der Ausschüsse dafür, dass nicht im Ortsteil wohnende Ratsvertreter sich um für sie ortsfremde Themen kümmern sollen.

Im Gegensatz dazu finden die Sitzungen in den Ortsteilen regelmäßig einen großen Zuspruch durch ihre Bewohner. Dabei wird die vor und nach der Sitzung regelmäßig stattfindende Bürgerfragestunde intensiv genutzt um oftmals mit großer Detailkenntnis vorhandene Mängel anzusprechen oder Hinweise auf  Planungen oder künftige Entwicklungen zu geben wie man sie nur mit Ortskenntnis begründen kann.

Ansprechpartner ist dabei in vielen Dingen allerdings der Bürgermeister und seine Verwaltung, aber die rahmengebende Ortspolitik kann viele Dinge des laufenden Verwaltungsgeschäfts gar nicht beeinflussen.

Die Gruppe SPD/Mindermann teilt daher die Sichtweise der übrigen Fraktionen, dass es an der Zeit wäre über eine wirksamere Zusammenarbeit der Stadt, der Politik und der Bürger nachzudenken.

Die niedersächsische Kommunalverfassung bietet dazu zwei Wege: Entweder man bildet in den Ortschaften direkt von den Bürgern gewählte Ortsräte oder man nominiert pro Ortsteil einen Ortsvorsteher sowie einen Stellvertreter. Deren Befugnisse sind klar umrissen. Im Landkreis Verden gibt es Ortsräte in der  Stadt Verden, dem Flecken Ottersberg und der Gemeinde Langwedel. In den Gemeinden Oyten, Kirchlinteln und Dörverden gibt es Ortsvorsteher. Man muss Ortsräte oder Ortsvorsteher nicht zwingend einrichten, z.B. wenn es sich um kleinere Gemeinden handelt oder diese z.B. die Organisationsform einer Samtgemeinde wie in Thedinghausen haben.

Der Vorschlag der Gruppe SPD/Mindermann lautet daher, ab der 11. Wahlperiode, die mit der Kommunalwahl 2021 beginnt, auch für Achim in der Hauptsatzung die bisherigen Ortsteile in Ortschaften umzubenennen und für diese Ortschaften Ortsvorsteher sowie Vertreter zu benennen. Bei direkt gewählten Ortsräten liegt die Vermutung nahe, dass sich nicht genügend Kandidaten für eine Wahl finden würden, schließlich müssen auch für einen Stadtrat und Kreistag genügend Kandidaten zur Verfügung stehen.

Ortsvorsteher können, müssen aber nicht dem Rat angehören. Diese sind dann „Ehrenbeamte auf Zeit“ wie z.B. die Ortsbrandmeister der freiwilligen Feuerwehren.

Ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin erbringt im Interesse bürgernaher Verwaltung Hilfsfunktionen. Er oder sie sollen die Belange der Ortschaft gegenüber Organen (Rat und Bürgermeister) zu Geltung bringen. Diese Person kann Vorschläge unterbreiten und Auskünfte vom Bürgermeister verlangen, sie hat Teilnahme- und Rederecht in den Ratsgremien. Sie hat ein gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht.

Wir sind der Ansicht, dass eine derartige Verbindung und unmittelbare Vertretung der Bürgerinteressen auch weiterhin gegenüber der Verwaltung und den Ratsgremien gewährleistet sein muss. Diese Aufgabe haben bislang die Vorsitzenden der Ortsausschüsse gehabt.

Unabhängig davon empfiehlt die Gruppe die Einrichtung von Ortsteilkonferenzen. Wie so etwas funktioniert wurde bereits erfolgreich mit der Stadtteilkonferenz in Achim Nord durchgeführt.

In den Ortteilkonferenzen soll künftig der Bürgermeister und die Verwaltung jährlich vor Ort über die laufenden Angelegenheiten des Ortsteils berichten und Anregungen, Wünsche aber auch Kritik direkt von den Bürgern entgegennehmen. Moderiert und inhaltlich vorbereitet werden diese Konferenzen nach Ansicht der Gruppe dann von den künftigen Orstvorstehern.